Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Entscheidend mehr Sicherheit für Freiberufler

Viel mehr als die Berufshaftpflicht

Die allgemeine Betriebshaftpflicht bietet nur Versicherungsschutz gegen Personen- und Sachschäden. Wenn sich daraus ein Verdienstausfall oder ein Nutzungsausfall ergibt, ist dieser sogenannte „unechte Vermögensschaden“ abgesichert. Die Vermögensschaden-Haftpflicht geht einen wichtigen Schritt weiter: Sie deckt echte Vermögensschäden ab, die aus der Praxis von Freiberuflern resultieren und nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Produktmerkmale

  • Verstoßprinzip: Versichert wird das berufliche Versehen bzw. den Verstoß in der jeweiligen beruflichen Praxis.
  • Rückwärtsversicherung: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann sogar rückwirkend abgeschlossen werden. Beim erstmaligen Abschluss ist dies auf Anfrage möglich.
  • 5 Jahre Nachhaftung für Verstöße, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach Vertragsbeendigung zu Ersatzansprüchen führen.
  • In der Regel keine Selbstbeteiligung
  • Variable Versicherungssummen von 100.000 EUR bis 500.000 EUR
  • Flexible Vertragslaufzeiten, die zwischen ein und drei Jahren liegen
  • Passiver Rechtsschutz: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hilft, unbegründete Ansprüche abzuwehren.

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